So funktioniert's
- Eigene Angaben und Empfänger eintragen — beim nächsten Besuch vorausgefüllt (alles bleibt lokal in Ihrem Browser).
- Positionen erfassen; Umsatzsteuer-Fall wählen (Regelbesteuerung, § 19 UStG, Reverse Charge, innergemeinschaftliche Lieferung oder Ausfuhr).
- Herunterladen: Sie erhalten eine PDF-Rechnung im DIN-5008-Layout, die zugleich eine gültige E-Rechnung ist (ZUGFeRD/Factur-X, Profil EN 16931).
Pflichtangaben einer Rechnung (§ 14 UStG)
Jede Rechnung an Unternehmer muss nach § 14 Abs. 4 UStG enthalten:
- vollständiger Name und Anschrift von Rechnungssteller und Empfänger,
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Ausstellers,
- Ausstellungsdatum und eine fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer,
- Menge und Art der gelieferten Gegenstände bzw. Umfang und Art der Leistung,
- Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung (bzw. Leistungszeitraum),
- nach Steuersätzen aufgeschlüsseltes Entgelt, Steuersatz und Steuerbetrag — oder ein Hinweis auf die Steuerbefreiung (z. B. § 19 UStG, Reverse Charge).
Das Formular prüft diese Angaben automatisch und blockiert den Download, solange etwas fehlt.
E-Rechnung-Pflicht: der Zeitplan
- Seit 1. Januar 2025: Alle Unternehmen in Deutschland müssen E-Rechnungen im B2B-Geschäft empfangen können. Eine einfache PDF gilt dann nicht mehr als E-Rechnung.
- Ab 1. Januar 2027: Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz müssen B2B-Rechnungen als E-Rechnung ausstellen.
- Ab 1. Januar 2028: Die Ausstellungspflicht gilt für alle Unternehmen.
Dieses Werkzeug erzeugt schon heute das Hybridformat ZUGFeRD/Factur-X im Profil EN 16931: eine menschenlesbare PDF, in der die maschinenlesbaren Daten als XML eingebettet sind — akzeptiert von Buchhaltungssoftware und Behördenvalidatoren.
Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)
Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer aus, müssen ihre Rechnung aber mit einem Hinweis auf § 19 UStG versehen. Wählen Sie einfach den Umsatzsteuer-Fall „Kleinunternehmer“ — der Pflichthinweis wird automatisch auf der Rechnung und in den strukturierten E-Rechnungs-Daten ergänzt, und die Positionen werden ohne Steuer berechnet.
Häufige Fragen
- Ist der Rechnungsgenerator wirklich kostenlos?
- Ja — alle Funktionen, ohne Anmeldung, ohne Premium-Version, ohne versteckte Kosten.
- Was ist eine E-Rechnung (ZUGFeRD/Factur-X)?
- Ein Hybridformat nach EN 16931: eine normale PDF, in die die maschinenlesbaren Rechnungsdaten als XML eingebettet sind. Empfänger mit Buchhaltungssoftware lesen das XML, Menschen lesen die PDF.
- Wer muss ab wann E-Rechnungen ausstellen?
- Empfangen: seit 2025 Pflicht für alle Unternehmen (B2B). Ausstellen: ab 2027 für Unternehmen über 800.000 € Umsatz, ab 2028 für alle.
- Wohin werden meine Rechnungsdaten übertragen?
- Nirgendwohin — die Rechnung entsteht vollständig in Ihrem Browser. Kein Server, kein Konto, keine Cloud.
- Kann ich Rechnungen auf Englisch schreiben?
- Ja. Die Sprache des Rechnungsdokuments ist pro Rechnung wählbar (Deutsch oder Englisch), z. B. für Kunden im Ausland — inklusive korrekter Reverse-Charge-Hinweise.
Dieses Werkzeug bietet keine Steuer- oder Rechtsberatung. Prüfen Sie Rechnungen vor dem Versand; im Zweifel fragen Sie Ihre Steuerberatung.