So funktioniert's

  1. Eigene Angaben und Empfänger eintragen — beim nächsten Besuch vorausgefüllt (alles bleibt lokal in Ihrem Browser).
  2. Positionen erfassen; Umsatzsteuer-Fall wählen (Regelbesteuerung, § 19 UStG, Reverse Charge, innergemeinschaftliche Lieferung oder Ausfuhr).
  3. Herunterladen: Sie erhalten eine PDF-Rechnung im DIN-5008-Layout, die zugleich eine gültige E-Rechnung ist (ZUGFeRD/Factur-X, Profil EN 16931).

Pflichtangaben einer Rechnung (§ 14 UStG)

Jede Rechnung an Unternehmer muss nach § 14 Abs. 4 UStG enthalten:

Das Formular prüft diese Angaben automatisch und blockiert den Download, solange etwas fehlt.

E-Rechnung-Pflicht: der Zeitplan

Dieses Werkzeug erzeugt schon heute das Hybridformat ZUGFeRD/Factur-X im Profil EN 16931: eine menschenlesbare PDF, in der die maschinenlesbaren Daten als XML eingebettet sind — akzeptiert von Buchhaltungssoftware und Behördenvalidatoren.

Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)

Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer aus, müssen ihre Rechnung aber mit einem Hinweis auf § 19 UStG versehen. Wählen Sie einfach den Umsatzsteuer-Fall „Kleinunternehmer“ — der Pflichthinweis wird automatisch auf der Rechnung und in den strukturierten E-Rechnungs-Daten ergänzt, und die Positionen werden ohne Steuer berechnet.

Häufige Fragen

Ist der Rechnungsgenerator wirklich kostenlos?
Ja — alle Funktionen, ohne Anmeldung, ohne Premium-Version, ohne versteckte Kosten.
Was ist eine E-Rechnung (ZUGFeRD/Factur-X)?
Ein Hybridformat nach EN 16931: eine normale PDF, in die die maschinenlesbaren Rechnungsdaten als XML eingebettet sind. Empfänger mit Buchhaltungssoftware lesen das XML, Menschen lesen die PDF.
Wer muss ab wann E-Rechnungen ausstellen?
Empfangen: seit 2025 Pflicht für alle Unternehmen (B2B). Ausstellen: ab 2027 für Unternehmen über 800.000 € Umsatz, ab 2028 für alle.
Wohin werden meine Rechnungsdaten übertragen?
Nirgendwohin — die Rechnung entsteht vollständig in Ihrem Browser. Kein Server, kein Konto, keine Cloud.
Kann ich Rechnungen auf Englisch schreiben?
Ja. Die Sprache des Rechnungsdokuments ist pro Rechnung wählbar (Deutsch oder Englisch), z. B. für Kunden im Ausland — inklusive korrekter Reverse-Charge-Hinweise.

Dieses Werkzeug bietet keine Steuer- oder Rechtsberatung. Prüfen Sie Rechnungen vor dem Versand; im Zweifel fragen Sie Ihre Steuerberatung.